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Rechtspfleger/in

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Voraussetzungen

Fach- oder allgemeine Hochschulreife

Besonderheiten

Beamtenausbildung

Rechtspfleger/innen setzen als selbstständiges Organ der Rechtspflege Entscheidungen in bestimmten Rechtsgebieten fest. Sie sind beispielsweise für Einträge in öffentlichen Registern wie dem Handelsregister verantwortlich. Auf dem Gebiet des Grundbuchrechts entscheiden sie über Anträge auf Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau-, Wohn- und Wegerechten.

In Nachlasssachen eröffnen sie Testamente und erteilen Erbscheine. Des Weiteren ordnen sie z.B. Betreuungen oder Vormundschaften an und kontrollieren die Vormünder und Betreuer/innen bei deren Tätigkeit.

In der Rechtsantragsstelle nehmen sie Klageanträge, -erwiderungen und ähnliche Schriftsätze auf. Sie setzen Verfahrenskosten fest, bearbeiten Mahn- und Vollstreckungsbescheide, entscheiden über Pfändungen z.B. von Arbeitseinkommen und Sparguthaben und leiten Gerichtstermine und Gläubigerversammlungen bei Zwangsversteigerungen sowie Verfahren nach der Insolvenzordnung.

Bei den Staatsanwaltschaften sorgen Rechtspfleger/innen für die Strafvollstreckung und ziehen z.B. Geldstrafen ein oder laden verurteilte Personen zum Haftantritt. Im Bereich der Justizverwaltung übernehmen sie verantwortungsvolle Aufgaben in der Personal- und Haushaltsabteilung. Beispielsweise sorgen sie als Geschäftsleiter/innen für den reibungslosen Geschäftsbetrieb innerhalb der Justizbehörden.

Folgende Unternehmen bieten diesen Ausbildungsberuf an:

Weitere Informationen zum Berufsbild findest Du – mit einem Klick auf das Logo – auf der Internetseite der Agentur für Arbeit:

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